Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?>> Klicken Sie hier!
In Gesetzen suchen:
VVG § 110
[ Auszug: (1) Der Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls wird genügt, wenn die Anzeige binnen vier Tagen nach dem Eintritt des Versicherungsfalls erfolgt. Durch die ... ]
[ Erster Abschnitt Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige(VVG) ] [ Zweiter Abschnitt Schadensversicherung(VVG) ] [ Dritter Abschnitt Lebens- und Krankenversicherung(VVG) ] [ Vierter Abschnitt Unfallversicherung(VVG) ] [ Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften(VVG) ]
[ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ]